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BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 76/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98
Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 76/01
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK). - BGH, 21.09.2000 - I ZB 35/98
SWISS ARMY; Bezeichnung ähnlich einer staatlichen Einrichtung
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 76/01
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK). - BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99
INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 76/01
Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH MarkenR 2001, 408, 409 - INDIVIDUELLE m.w.N.). - BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98
SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 76/01
Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die angemeldeten Waren eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (vgl. BGH GRUR 2001, 413, 414 - SWATCH, m.w.N.; GRUR 2001, 240, 241 - SWISS ARMY; MarkenR 2001, 407 - antiKALK). - BPatG, 17.03.2000 - 33 W (pat) 19/00
Auszug aus BPatG, 15.10.2002 - 33 W (pat) 76/01
Ergänzend wird auf den Senatsbeschluss vom 17. März 2000 in der Parallelsache 33 W (pat) 19/00 hingewiesen, dem eine bis auf einen Bildbestandteil identische Markenanmeldung des Anmelders zugrunde lag.
- BPatG, 10.11.2004 - 29 W (pat) 179/01 Zweck der Vorschrift ist es, dem Gebührenpflichtigen noch am letzten Tag der Zahlungsfrist die fristwahrende Entrichtung der Gebühr durch Einzahlung bei einem beliebigen Kreditinstitut zu ermöglichen (vgl BPatGE 46, 60, 62 - I love DM).
Die PatKostZV regelt in § 2 Nr. 3 hinsichtlich des maßgeblichen Einzahlungstags eine Privilegierung der Bareinzahlung gegenüber der Überweisung, weil der Gebührenpflichtige bereits mit der Einzahlung die Verfügungsbefugnis über den geschuldeten Betrag verliert und die Gutschrift auf dem Konto des Amtes daher mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist (BPatGE 46, 60, 62 - I love DM).